Scheidungsberatung nach § 95

 

In Österreich benötigen Paare mit Kindern, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen eine Bestätigung über eine Elternberatung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG.

Im Beratungsgespräch erhalten sie Informationen über typische Konflikte, Gefühle, Sorgen und Änste von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen und sie erfahren, wie sie ihre Kinder in dieser schwierigen Trennungssituation bestmöglichst unterstützen können.